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Warum Mitglied werden?
1. Im christlichen Glauben bewahrt die Kirche eine Wahrheit, die Menschen sich nicht selber sagen können. Daraus ergeben sich Maßstäbe für ein verantwortungsbewusstes Leben.
2. In der Kirche wird die menschliche Sehnsucht nach Segen gehört und beantwortet.
3. Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod. Das stärkt auf geheimnisvolle Weise.
4. In der Kirche können Menschen an einer Hoffnung auf Gott teilhaben, die über den Tod hinausreicht.
5. Die Kirche ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt.
6. In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft.
7. Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.
8. In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernstgenommen und angenommen.
9. In Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte ein besonderes, menschliches Klima.
10. Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten.
11. Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur.
12. Wo immer Menschen hinkommen oder hinziehen, treffen sie auch die weltweite christliche Gemeinschaft. Dazu kann jede und jeder beitragen
Neu in die Kirche eintreten
Sie gehörten bislang keiner Konfession an und möchten nun Mitglied in der evangelischen Kirche werden. Mitglied in der evangelischen Kirche werden Sie durch die Taufe. Bevor Sie getauft werden, ist eine Einführung in den christlichen Glauben wünschenswert. Ein Pfarrer / eine Pfarrerin kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie Sie diese Einführung im einzelnen gestalten können. Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst gefeiert. Sie berechtigt u.a. zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des Patenamtes.
Rückkehr in die Kirche
Sie waren aus der evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder eintreten. Sie möchten nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder in die Kirche aufgenommen werden? Kein Problem! Sie können diesen Schritt bei jedem Pfarrer / bei jeder Pfarrerin in ganz Deutschland oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle tun. Wenn Sie sich an einen Pfarrer / eine Pfarrerin gewandt haben, wird er / sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Diese Gespräche können beratenden, informierenden oder klärenden Charakter haben. Ihre Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst gefeiert werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart vor zwei Mitgliedern des Kirchenvorstandes.
Übrigens:
Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. Eigentlich gibt es also keine „Kündigung“, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist lediglich der steuerrechtliche Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.
Taufe
Mit der Taufe wird ein Mensch in die christliche Gemeinschaft auf der ganzen Welt aufgenommen. Säuglinge und kleine Kinder können sich noch nicht selbst für den Glauben entscheiden. Darum übernehmen Eltern und Pat*innen hier Verantwortung. Auch eine Taufe im Erwachsenenalter ist möglich. Taufe ist eine schöne Möglichkeit auch ganz sinnlich Gottes Segen über und für das eigene Leben zu spüren.
Die Taufen können im Gemeindegottesdienst stattfinden, aber auch an einem gesonderten Termin im Kreise der Familie und mit Freunden. Gern können Sie sich auch überlegen, an welchem anderen Ort die Taufe stattfindet. Natürlich bieten sich unsere Kirchen dafür an, aber auch Taufen z.B. im eigenen Garten sind möglich. Getauft werden können Sie oder ihr Kind, überall wo es Wasser gibt. Ab und zu feiern wir auch Tauffeste in unserer Kirchengemeinde, dafür schauen Sie doch im Gottesdienstplan nach, ob diese Art der Feier für Sie in Frage kommt.
Taufanmeldung
Zur Anmeldung einer Taufe melden Sie sich im Gemeindebüro oder bei unseren Pfarrern und Pfarrerinnen (Link zur Kontaktseite). Es folgt ein persönliches Taufgespräch, in dem Daten erfragt und Fragen geklärt werden können. Meist ist es hilfreich, sich schon vorher einmal Gedanken z.B. über den Taufspruch, die Paten und besondere Wünsche (z.B. Musik) gemacht zu haben.
Übrigens können Sie sich auch gern bei uns melden, wenn Sie sich noch nicht entschieden haben, ob Sie sich oder ein Kind taufen lassen wollen. Gern sind unsere Pfarrerin und Pfarrer Gesprächspartner für Fragen, Hoffnungen und Zweifel.
Paten
Wer Patin oder Pate wird, übernimmt Verantwortung. Die Eltern stellen die Patin und den Paten in ein besonderes Verhältnis zu ihrem Kind. Sie sollen Anteil nehmen am Geschick des Kindes und es auf seinem Lebensweg begleiten.
Bei dieser Begleitung sollte auch der christliche Glaube zur Sprache kommen. Die Paten versprechen bei der Taufe, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Patenkind den christlichen Glauben kennenlernt.
Viele Eltern verbinden mit der Patenschaft den Wunsch, dass die Patin, der Pate im Falle ihres Todes an ihrer statt für die minderjährigen Kinder sorgt. Das Patenamt beinhaltet allerdings nicht als solches juristisch diese Pflicht.
Taufsprüche
»Fürchte dich nicht« - so beginnt einer von vielen möglichen Taufsprüchen. Der Taufspruch ist ein biblisches Wort, das das Kind oder den erwachsenen Täufling sein Leben lang begleiten soll. Sie können sich den Taufspruch nach Rücksprache mit unserer Pfarrerin bzw. unsern Pfarrern selbst aussuchen.
Unter taufspruch.de ist im Internet eine umfassende Sammlung von Taufsprüchen zugänglich. Die Seite ist ergänzt um Angaben zum Taufgottesdienst, Antworten auf häufig gestellte Fragen, Buchtipps sowie die Möglichkeit zum Austausch im Forum.
Kirchliche Trauung
Sie trauen sich? Wie schön! Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Gemeinschaft auch unter Gottes Wort und Segen stellt.
Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung. In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes: Gottes Hilfe gilt zwei Menschen, die mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und –geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken sich ein gelingendes gemeinsames Leben wünschen.
Anmeldung zur Hochzeit
Zur Anmeldung Ihrer Trauung vereinbaren Sie bitte ein Gespräch mit einem unserer Pfarrerinnen und Pfarrer (Kontaktseite) . Es ist hilfreich, wenn Sie zu dem Gespräch wichtige Daten mitbringen. Diese finden Sie in der Regel in den Familienstammbüchern.
Trau- und Hochzeitsgottesdienst
Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen. Der Ablauf einer kirchlichen Hochzeit ist in der Regel folgendermaßen: Die Pfarrerin oder der Pfarrer verkündigt das Wort Gottes zur Trauung; die Brautleute geben einander vor der Gemeinde das Ja-Wort; die Pfarrerin oder der Pfarrer hält über die als Trauvers ausgewählte Bibelstelle eine persönlich Ansprache und erbittet in den Fürbitten um Gottes Unterstützung für die gerade begonnene Ehe; die Ringe werden gewechselt; der Segen Gottes schließt den Gottesdienst ab. Ein wichtiger Bestandteil ist die Musik; die Eltern oder Freunde können sich an der Gestaltung des Gottesdienstes beteiligen.
Trauspruch
Die Eheleute wählen sich ihren Trauspruch selbst aus. Der Trauspruch ist eine »biblische Überschrift« über dem gemeinsamen Leben. Er dient zur gegenseitigen Ermutigung auf dem Weg.
Im Internet gibt es unter www.trauspruch.de eine umfassende Sammlung möglicher Trausprüche. Die Seite enthält außerdem Buchtipps, Antworten auf häufig gestellte Fragen, Informationen zum Gottesdienst sowie die Möglichkeit zum Austausch im Forum.
Was muss ich jetzt tun?
Kaum jemand weiß genau, was er tun muss, wenn er mit dem Tod eines nahe stehenden Menschen konfrontiert wird. Wenn der Sterbefall in der Wohnung eintritt, muss zunächst ein Arzt, möglichst der Hausarzt, sein Stellvertreter oder der Notarzt benachrichtigt werden. Seine Aufgabe ist es, den Tod festzustellen und die Todesbescheinigung auszustellen. Dazu halten Sie den Personalausweis des oder der Verstorbenen bereit. Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Senioren- oder Pflegeheim ein, kümmert sich die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung um die Ausstellung der Todesbescheinigung.
Nun ist der Zeitpunkt gekommen, an dem ein erfahrenes Bestattungsunternehmen hinzugezogen werden sollte. Grundsätzlich kann das Unternehmen von den Angehörigen frei gewählt werden, egal wo und auf welche Weise der Tod eingetreten ist. Die Angehörigen sollten, möglichst telefonisch, ein Unternehmen ihres Vertrauens über den eingetretenen Sterbefall informieren. Das Bestattungsunternehmen übernimmt für Sie alle weiteren Absprachen: es vereinbart mit Ihnen einen Beisetzungstermin und spricht diesen mit dem Friedhofsamt und den Pfarrerinnen und Pfarrern ab. Die Pfarrerin oder der Pfarrer nimmt dann Kontakt zu Ihnen auf.
Wenn Sie es möchten, kann der oder die Verstorbene sofort abgeholt werden. Die Abholung des Verstorbenen muss durch ein Bestattungsinstitut geschehen, weil in Deutschland der Leichnam in einem dafür vorgesehenen Fahrzeug transportiert werden muss. Wenn Sie möchten, können Sie den Verstorbenen bis zu 24 Stunden bei sich zu Hause behalten, wenn keine ansteckenden Krankheiten oder Veränderungen bestehen, können Sie in Ruhe Abschied nehmen. Sie können die Pfarrerin oder den Pfarrer auch um eine Aussegung am Sterbebett bitten. Zur Bearbeitung und Abwicklung der Bestattung werden folgende Dokumente, Urkunden und Unterlagen benötigt:
• Familienstammbuch (vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt. Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig. Personalausweis, Heiratsurkunde (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk) oder Scheidungsurteil (mit Rechtsvermerk)
• Todesbescheinigung (stellt der Arzt aus)
• Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
• Sterbeurkunde, falls der Ehegatte bereits verstorben ist
• Rentenanpassungsmitteilung (letzter aktueller Stand, sämtlicher Renten)
• Personalnummer und Zahlstelle der Pension
• Kontonummer des Ehegatten für die Vorschusszahlung der Witwen/Witwerrente)
• Mitgliedskarte der Krankenkasse / Gewerkschaften (Versichertenkarte / Chip-Karte)
• Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungsnachweis)
• Schwerbehindertenausweis
• Grabdokumente (Urkunden über Grab-Nr. u. Nutzungsrechte an einer Grabstätte)
Sollten Urkunden - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, kann Ihnen das Bestattungsinstitut bei der Beschaffung helfen. (Diese Dokumente sollten zu Lebzeiten bereits auf die Vollständigkeit geprüft oder ergänzt werden). Auf diese Weise kann das Bestattungsunternehmen frühzeitig die zahlreichen Behördengänge erledigen, die der Gesetzgeber vorschreibt und mit denen die Angehörigen nicht unnötig belastet werden sollten.
Trauerfeier
Nachdem die Formalitäten abgeklärt wurden, stellt sich die Frage nach einer würdigen und passenden Trauerfeier. Individuell und zugewandt stehen unsere Pfarrerinnen und Pfarrer zur Verfügung, um gemeinsam über die Lebensgeschichte, Musikwünsche und den Ablauf ins Gespräch zu kommen. Das Trauergespräch ist ein Seelsorgegespräch und unterliegt der Schweigepflicht der Amtsperson. Hier darf und kann also alles gesagt werden und es muss nicht Raum in der Trauerfeier selbst finden. All das obliegt, der persönlichen Entscheidung der Angehörigen.
Beerdigungskaffee im Gemeindehaus
Nicht nur für Menschen, die der Kirche nahe stehen, bietet unsere Kirchengemeinde an, das Kaffeetrinken nach Beerdigungen im Gemeindehaus zum Selbstkostenpreis durchzuführen. Ein Team sorgt für eine würdige Gestaltung. Im Gemeindehaus Poppensiek z.B. können bis zu 250 Personen bewirtet werden. Die Gestaltung des Kaffeetrinkens richtet sich nach Ihren Wünschen. Fragen Sie gerne einfach an.
Die neuen Satzungen treten gem. §38 Abs.2 i.V.m. §39 Abs.1 am Tage nach der Veröffentlichung auf der Kirchenkreis Homepage in Kraft. Die Satzungen werden ab dem 24.01.2025 auf der Homepage des Kirchenkreises abrufbar sein. Sie sind somit gültig ab dem 25.01.2025. Termine, die für den Zeitraum ab dem 25.01.2025 angemeldet sind oder werden, werden also nach den neuen Gebührentarifen und der neuen Friedhofssatzung berechnet.
Einhergehend mit der Zusammenlegung der bisherigen sechs Friedhofssatzungen auf nur noch eine gemeinsame Friedhofssatzung werden hier einige wichtige Angleichungen vorgenommen, auf die wir hiermit explizit hinweisen wollen:
- Ruhe- und Nutzungszeiten werden für alle Grabarten einheitlich für alle Friedhöfe auf 30 Jahre festgelegt
- Belegung von Erdwahlgräbern: 1 Sarg und 1 Urne oder 2 Urnen
- Belegung von Urnenwahlgräbern: 2 Urnen
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