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Ihrer Fragen und Anliegen nehmen sich unsere Gemeindesektretärinnen gerne an: Kerstin Schäffer und Silke Höinghaus - E-Mail: gemeindebuero@kirchengemeinde-gohfeld.de

Warum Mitglied werden?

1. Im christlichen Glauben bewahrt die Kirche eine Wahrheit, die Menschen sich nicht selber sagen können. Daraus ergeben sich Maßstäbe für ein verantwortungsbewusstes Leben.

2. In der Kirche wird die menschliche Sehnsucht nach Segen gehört und beantwortet.

3. Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod. Das stärkt auf geheimnisvolle Weise.

4. In der Kirche können Menschen an einer Hoffnung auf Gott teilhaben, die über den Tod hinausreicht.

5. Die Kirche ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt.

6. In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft.

7. Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.

8. In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernstgenommen und angenommen.

9. In Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte ein besonderes, menschliches Klima.

10. Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten.

11. Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur.

12. Wo immer Menschen hinkommen oder hinziehen, treffen sie auch die weltweite christliche Gemeinschaft. Dazu kann jede und jeder beitragen

Neu in die Kirche eintreten

Sie gehörten bislang keiner Konfession an und möchten nun Mitglied in der evangelischen Kirche werden. Mitglied in der evangelischen Kirche werden Sie durch die Taufe. Bevor Sie getauft werden, ist eine Einführung in den christlichen Glauben wünschenswert. Ein Pfarrer / eine Pfarrerin kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie Sie diese Einführung im einzelnen gestalten können. Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst gefeiert. Sie berechtigt u.a. zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des Patenamtes.

Rückkehr in die Kirche

Sie waren aus der evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder eintreten. Sie möchten nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder in die Kirche aufgenommen werden? Kein Problem! Sie können diesen Schritt bei jedem Pfarrer / bei jeder Pfarrerin in ganz Deutschland oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle tun. Wenn Sie sich an einen Pfarrer / eine Pfarrerin gewandt haben, wird er / sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Diese Gespräche können beratenden, informierenden oder klärenden Charakter haben. Ihre Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst gefeiert werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart vor zwei Mitgliedern des Kirchenvorstandes.

Übrigens:

Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. Eigentlich gibt es also keine „Kündigung“, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist lediglich der steuerrechtliche Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.

Anmeldung zur Taufe und Patenschaften

Die Taufe findet in Mahnen im Rahmen des üblichen Gottesdienstes statt. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrem Pfarrer oder im Gemeindebüro, um einen Termin zu vereinbaren.
Paten können ebenfalls jetzt schon benannt werden. Sollten diese nicht aus unserer Gemeinde kommen, benötigen sie eine Patenbescheinigung aus ihrer Heimatgemeinde, in der sie jetzt wohnen. Gemeindemitglieder aus Mahnen, die ein Patenamt in einer anderen Gemeinde übernehmen wollen, erhalten diese Papiere im Gemeindebüro.
Im Taufgottesdienst versprechen sie, gemeinsam mit den Eltern für die christliche Erziehung zu sorgen. Sie verbürgen sich also dafür, dass getaufte Kinder etwas von Gott hören und im christlichen Glauben aufwachsen. Paten werden oft in der Verwandtschaft oder im Freundeskreis gesucht. Das zeigt: Sie stehen den Eltern und Kindern besonders nahe.
Mindestens ein Pate muss evangelisch und konfirmiert sein. Darüber hinaus können auch Paten aus anderen Kirchen zugelassen werden.
Formal beendet wird die Patenschaft durch die Konfirmation des Patenkindes. Es liegt natürlich bei den Paten, ihr “Kind” noch länger zu begleiten. Aufgeben oder “zurückgeben” kann man eine Patenschaft nicht mehr.

Taufgespräch

Üblicherweise besucht der Pfarrer die junge Familie im Vorfeld der Taufe und bespricht mit ihr den Ablauf des Taufgottesdienstes, die Wahl eines Taufspruches und vieles mehr. Spätestens jetzt sollten Sie auch Ihr Familienstammbuch bereit halten. Nicht selten erwächst aus diesem “Pflichttermin” eine lebhafte und zuweilen tiefgründige Diskussion über Gott und die Welt, die Erwartung der Eltern an das Kind, die Paten, christliche Einflüsse und, und, und.

Taufgottesdienst

Im Taufgottesdienst bekennen die Eltern, Paten und die Gemeinde stellvertretend für den Täufling ihren Glauben. Dazu wird das christliche Glaubensbekenntnis gesprochen. Danach fragt der Pfarrer die Eltern und Paten, ob sie ihr Kind taufen lassen und im christlichen Glauben erziehen möchten. Nachdem alle zugestimmt haben, findet die Taufe statt.
Zur Taufe gehört es, dass die Stirn des Kindes dreimal mit Wasser übergossen wird und der Pfarrer dazu die Worte spricht: „(Name des Kindes), ich taufe dich im Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.“ Nach der Taufe wird die Familie zum Segen vor den Altar gebeten. Die während des Gottesdienstes entzündete Taufkerze sowie eine Kinderbibel erhält das Kind als Geschenk durch die Gemeinde.

Anmeldung zur Eheschließung

Bei einer Hochzeit ist Vieles zu bedenken, von der Hochzeitskleidung bis zum Raum für die Feier. Auch für die Trauung in der Kirche sind einige Dinge nötig.

Besonders in den Sommermonaten finden in den Kirchen viele Hochzeiten statt. Darum ist es wichtig, dass man den Termin für die Trauung rechtzeitig abspricht. Die Anmeldung erfolgt im Gemeindebüro oder beim zuständigen Pfarrer. Für die Eintragung in die Kirchenbücher braucht man das Datum der eigenen Taufe und der Konfirmation. Meistens haben die Eltern die Taufurkunde im eigenen Stammbuch. Die Konfirmationsurkunde befindet sich bei den eigenen Unterlagen.

Eine kirchliche Trauung ist erst nach der standesamtlichen Hochzeit möglich. Das Stammbuch oder die Hochzeitsurkunde muss man dann zur kirchlichen Trauung mitbringen.

Die Brautpaare werden gebeten, den Traugottesdienst aktiv mit zu gestalten. Sie wählen einen Trauspruch aus, der so etwas wie ein Motto für ihre Ehe darstellt. Der Trauspruch muss aus der Bibel sein; andere Sinnsprüche können einen biblischen Spruch ergänzen. Sie können die Lieder mit aussuchen, die gesungen werden. Beim Fürbittengebet und bei den Lesungen können sich Freunde und Verwandte beteiligen. Auch den Verwendungszweck der Kollekte kann das Brautpaar mit bestimmen, soweit sie einer kirchlichen Organisation zu Gute kommt. Die musikalische Gestaltung des Gottesdienstes wird mit den Organisten abgesprochen.

Vor der Trauung findet ein Traugespräch mit dem Pastor statt, in dem alle Fragen rund um den Traugottesdienst besprochen werden.

Traugottesdienst

Der Pastor begrüßt das Brautpaar vor der Kirche. Zum Orgelvorspiel zieht das Brautpaar in die Kirche ein. Dazu erhebt sich die Gemeinde von ihren Sitzplätzen. Nach Lied, Gebet und Lesung aus der Bibel folgt die Traupredigt über den Trauspruch. Danach beginnt die eigentliche Trauhandlung:

  • Lesung über die Liebe
  • Traufragen
  • Ringwechsel
  • Handreichung
  • Segnung

Der Ring ist ein Kreis ohne Anfang und Ende. So soll es auch in der Liebe sein. Sie soll kein Ende haben. Das wünschen sich die Brautleute, wenn sie sich den Ring gegenseitig an die Hand stecken. Ursprünglich war das Überreichen der Ringe das wichtigste Zeichen bei der Verlobung. Mit dem Überreichen der Ringe wurde der Ehevertrag besiegelt. Heute gelten die Ringe als ein Zeichen für Treue und Partnerschaft. Beide Ehepartner tragen den gleichen Ring: sie gehören zusammen.

Bei der Handreichung reicht sich das Brautpaar die rechten Hände. Bei der Hochzeit kann das Handreichen ein Zeichen für den „Bund der Ehe" sein. Der Pastor spricht über den Händen noch einen Segen. Beim Segen zeichnet der Pastor mit den Händen ein Kreuz über das Brautpaar und zeigt damit, dass sie unter dem Segen von Jesus Christus stehen.

Im Schlussteil des Traugottesdienstes folgen das Fürbittgebet, Vaterunser und der Segen für alle. Beim Orgelnachspiel verlässt das Brautpaar als erstes die Kirche. Am Ausgang wird die Kollekte eingesammelt. Im Blick auf das Fotografieren und Filmen im Gottesdienst empfiehlt es sich, mit dem Pfarrer konkrete Absprache zu treffen und den beteiligten Familien mitzuteilen.

Weitere Fragen

Muss ich in der evangelischen Kirche sein, um kirchlich heiraten zu können?

Wenigstens ein Ehepartner muss in der evangelischen Kirche sein.

 

Kann ich auch in einer Kirche heiraten, zu der ich nicht als Gemeindeglied gehöre und mir den Pfarrer auswählen?

Zuständig für die Trauung ist der Pfarrer des Pfarrbezirks, zu dem einer der Partner gehört. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer wenden, der an der gewünschten Kirche Dienst tut. Soll nicht der Ortspfarrer die Trauung durchführen, sondern ein anderer, z.B. ein befreundeter Pfarrer, so muss der zuständige Ortspfarrer oder die zuständige Ortspfarrerin ein Einverständnis abgeben (Dimissiorale).

 

Darf der Ehepartner katholisch sein, wenn ich evangelisch heiraten will?

Ja. Gehört ein Ehepartner zur katholischen Kirche und ein Ehepartner zur evangelischen Kirche, kann eine evangelische Trauung stattfinden. Der katholische Ehepartner sollte sich aber mit seinem Priester in Verbindung setzen, damit die Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt wird. Der katholische Ehepartner behält dann seine Rechte in der katholischen Kirche.

 

Gibt es eine ökumenische Trauung?

Nein. Kirchenrechtlich gibt es keine ökumenische Trauung. Es gibt entweder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand oder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand. Die Trauung muss also kirchenrechtlich bei einer der beiden Konfessionen geschlossen werden. In der Regel ist das die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern beider Konfessionen sprechen. Ein Konfessionswechsel eines der Ehepartner wird heute weder von der evangelischen noch von der katholischen Kirche verlangt.

 

Kann ein geschiedener Mensch kirchlich ein zweites Mal heiraten?

Ist ein Ehepartner geschieden, liegt die Entscheidung über eine kirchliche Trauung in der seelsorglichen Verantwortung des Pfarrers oder der Pfarrerin.

 

An welchen Tagen können kirchliche Trauungen stattfinden?

Trauungen sollen nicht in der Karwoche, am Buß- und Bettag, am Ewigkeitssonntag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtstag stattfinden. Sonntags sind sie eher unüblich. Meistens finden Trauungen am Freitag oder Samstag statt.

Was muss ich jetzt tun?

Kaum jemand weiß genau, was er tun muss, wenn er mit dem Tod eines nahe stehenden Menschen konfrontiert wird. Wenn der Sterbefall in der Wohnung eintritt, muss zunächst ein Arzt, möglichst der Hausarzt, sein Stellvertreter oder der Notarzt benachrichtigt werden. Seine Aufgabe ist es, den Tod festzustellen und die Todesbescheinigung auszustellen. Dazu halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Senioren- oder Pflegeheim ein, kümmert sich die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung um die Ausstellung der Todesbescheinigung.

Nun ist der Zeitpunkt gekommen, an dem ein erfahrenes Bestattungsunternehmen hinzugezogen werden sollte. Grundsätzlich kann das Unternehmen von den Angehörigen frei gewählt werden, egal wo und auf welche Weise der Tod eingetreten ist. Die Angehörigen sollten, möglichst telefonisch, ein Unternehmen ihres Vertrauens über den eingetretenen Sterbefall informieren. Ein gut geführtes Haus ist hierfür Tag und Nacht dienstbereit. Das Bestattungsunternehmen übernimmt für Sie alle weiteren Absprachen: es vereinbart mit Ihnen einen Beisetzungstermin und spricht diesen mit dem Friedhofsamt und dem Pastor ab. Der Pfarrer ihrer Ortsgemeinde wird Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Trauerbesuch abzusprechen.

Wenn Sie es möchten kann der oder die Verstorbene sofort abgeholt werden. Die Abholung des Verstorbenen muss durch ein Bestattungsinstitut geschehen, weil in Deutschland der Leichnam in einem dafür vorgesehenen Fahrzeug transportiert werden muss. Wenn Sie möchten, können Sie den Verstorbenen bis zu 24 Stunden bei sich zu Hause behalten, wenn keine ansteckenden Krankheiten oder Veränderungen bestehen, können Sie in Ruhe Abschied nehmen. Sie können Ihren Pfarrer auch um eine Aussegung am Sterbebett bitten. Zur Bearbeitung und Abwicklung der Bestattung werden folgende Dokumente, Urkunden und Unterlagen benötigt:

  • Familienstammbuch (vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt. Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig. Personalausweis, Heiratsurkunde (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk) oder Scheidungsurteil (mit Rechtsvermerk)
  • Todesbescheinigung (stellt der Arzt aus)
  • Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
  • Sterbeurkunde, falls der Ehegatte bereits verstorben ist
  • Rentenanpassungsmitteilung (letzter aktueller Stand, sämtlicher Renten)
  • Personalnummer und Zahlstelle der Pension
  • Kontonummer des Ehegatten für die Vorschusszahlung der Witwen/Witwerrente)
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse / Gewerkschaften (Versichertenkarte / Chip-Karte)
  • Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungsnachweis)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Grabdokumente (Urkunden über Grab-Nr. u. Nutzungsrechte an einer Grabstätte)

Sollten Urkunden - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, kann Ihnen das Bestattungsinstitut bei der Beschaffung helfen. (Diese Dokumente sollten zu Lebzeiten bereits auf die Vollständigkeit geprüft oder ergänzt werden). Auf diese Weise kann das Bestattungsunternehmen frühzeitig die zahlreichen Behördengänge erledigen, die der Gesetzgeber vorschreibt und mit denen die Angehörigen nicht unnötig belastet werden sollten.

Beerdigungskaffee im Gemeindehaus

Nicht nur für Menschen, die der Kirche nahe stehen, bietet Ihre Kirchengemeinde an, das Kaffeetrinken nach Beerdigungen im Gemeindehaus zum Selbstkostenpreis durchzuführen. Ein Team von Frauen sorgt für eine würdige Gestaltung und hilft Ihnen dabei, den ersten Schritt ins Leben zurück zu machen. Im Gemeindehaus Poppensiek können bis zu 250 Personen bewirtet werden. Die Gestaltung des Kaffeetrinkens richtet sich nach Ihren Wünschen.

 

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